Porträtfoto von Christiane Fleißner-Mielke
Niels C. Fleischhauer

Niels C. Fleischhauer

11 Voraussetzungen, um Ihre ärztliche Privatpraxis zu eröffnen

Es ist ein Dilemma: Die meisten Klinikärzte sind überlastet; doch die Freiheit der Selbstständigkeit unterliegt in vertragsärztlichen Praxen zunehmend Vorgaben und Zwängen. Da ist es kein Wunder, dass die Unzufriedenheit der deutschen Ärzteschaft groß ist. Aber es gibt einen wirklich lohnenswerten Mittelweg, mit dem Sie beides erreichen können – gute ärztliche Arbeitsbedingungen bei maximaler Unabhängigkeit.

Führungskräfte-Coach und Praxisberaterin Christiane Fleißner-Mielke weiß, welche Voraussetzungen nötig sind, damit Sie eine erfolgreiche ärztliche Privatpraxis eröffnen können. Sie werden sehen, dass die Gründung einer ärztlichen Privatpraxis gar nicht so kompliziert ist. Außerdem erfahren Sie, wo Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit Unterstützung finden.

1. Begeisterung für die Selbstständigkeit

Die Motive für Ärzte, sich selbstständig zu machen, sind vielfältig. Der eine will sich selbst verwirklichen, während der andere dem Klinikalltag entfliehen möchte. “Dazu gehören Visionen, aber auch Mut, Risikobereitschaft und Durchhaltevermögen”, stellt Frau Fleißner-Mielke fest. Was ist Ihr Motiv? Wie auch immer Ihre Antwort lautet – sie sollte Sie ausreichend motivieren. Ansonsten bräuchten Sie die weiteren Punkte nicht zu lesen.

Sie haben noch keine zündende Geschäftsidee oder wissen nicht, ob die klassische Privatpraxis zu Ihnen passt? Das macht nichts und ist völlig normal. Niemand wird zum Gründer geboren, geschweige denn ausgebildet. Ihnen als Arzt, der sich selbstständig machen will, empfehle ich die Auswahl erfolgreicher ärztlicher Geschäftsmodellen aus meinem persönlichen Umfeld. Womöglich finden Sie hier weitere Inspiration.

2. Anmeldung als Freiberufler

In Deutschland läuft nichts ohne einen Antrag. Auch Ihr Weg in die Selbstständigkeit beinhaltet diesen Schritt. Daher kommen wir um das Finanzamt im vorliegenden Beitrag leider nicht herum. Hier beginnt Ihre Zulassung als Privatarzt.

Für Sie als Angehörigen der freien Berufe wird in aller Regel die formlose Anmeldung als Freiberufler ausreichen. Diese sollten Sie spätestens vier Tage nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt einreichen. Anschließend werden Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und nach dessen Ausfüllung eine Steuernummer zugeteilt bekommen.

3. Approbation notwendig – aber kein Facharzt

Für Privatärzte gilt die Zulassungs- beziehungsweise Niederlassungsfreiheit. “Das bedeutet, dass es keine Einschränkungen in Bezug auf Ort und Zeitpunkt der Niederlassung gibt. Es braucht hierfür auch keine Genehmigung”, beruhigt die Praxisberaterin Fleißner-Mielke. Sobald Ihre Approbation vorliegt, können Sie sich mit einer ärztlichen Privatpraxis selbstständig machen.

Im Gegensatz zur Kassenpraxis dürfen Sie Ihre Privatpraxis auch ohne abgeschlossene Facharztweiterbildung eröffnen. “Als fachliche Qualifikation ist grundsätzlich die Approbation notwendig[,] aber auch ausreichend”, schreibt beispielsweise die Ärztekammer Niedersachsen. Allerdings können Sie in diesem Fall nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Zudem sollten Sie beachten, dass sich, falls Sie über einen Facharzttitel führen, Ihr Tätigkeitsfeld nur auf Ihre Fachrichtung erstrecken darf.

Eine Besonderheit gilt für den Notfall- oder Bereitschaftsdienst. Dieses eigentlich von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) organisierte Angebot kann je nach Bundesland auch für Privatärzte verpflichtend sein. Wenden Sie sich zur Klärung dieses Umstands an Ihre zuständige KV.

4. Erlaubnis zur Nebentätigkeit

Viele Mediziner gründen Ihre ärztliche Privatpraxis nebenberuflich – idealerweise in Verbindung mit einer reduzierten Stundenzahl. Auf diese Weise senken sie das wirtschaftliche Risiko für den Fall eines Scheiterns. Falls Sie diesen Plan verfolgen, sollten Sie sich vorher unbedingt Ihren Arbeitsvertrag durchlesen.

Ihr Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie vor der Gründung Ihrer ärztlichen Privatpraxis eine Nebentätigkeitsgenehmigung von ihm einholen. Die meisten Arbeitgeber werden dem nachkommen. Befindet sich keine entsprechende Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag, so ist Ihre Nebentätigkeit in jedem Fall erlaubt.

5. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse

Das medizinische Curriculum quillt förmlich über vor Wissen, welches Sie im Studium erworben haben. Da bleibt kein Platz für Betriebswirtschaftslehre (BWL). Was früher Ihre Vorgesetzten übernommen haben, fällt nun jedoch Ihnen als selbstständigem Privatarzt zu.

Gewinnermittlung, Kostenkalkulation und Kapitalrentabilität sind Fremdwörter für Sie? Das macht nichts. Zum Glück gibt es spezialisierte Unternehmensberatungen, die Ihnen (fast) alles an “Papierkram” abnehmen – von der Buchhaltung über die Steuerberatung bis hin zur Abrechnung mit Patienten. Dennoch sollten Sie über grundlegende BWL-Kenntnisse verfügen, da Ihnen als Praxisinhaber gewisse Entscheidungen niemand abnehmen kann. Führungskräfte-Coach Fleißner-Mielke rät dazu, “im besten Fall eine betriebswirtschaftliche Weiterbildung” abzuschließen.

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6. Ein guter Praxisstandort

Sie fragen sich nun: “Wie und wo darf ich eine Privatpraxis gründen?” Weil für Privatpraxen die Niederlassungsfreiheit gilt, sollten Sie bei der Wahl Ihres Praxisstandorts Angebot (ärztliche Privatpraxen) und Nachfrage (Patienten) berücksichtigen. “Ein guter Standort für eine Privatpraxis ist sicherlich abhängig von der Bevölkerungsdichte sowie dem Anteil der Privatpatienten im Umkreis”, weiß Frau Fleißner-Mielke. Während sich die Uckermark mutmaßlich weniger eignet, bieten sich dagegen Ballungsgebiete wie München an. Ihre Privatpraxis soll schließlich gut besucht werden.

Wenn die Praxis einen besonderen Schwerpunkt oder spezielle Leistungsangebote habe, “werden jedoch auch vermehrt Selbstzahler angezogen”, ergänzt die Praxisberaterin. So hat sich etwa mein Vater 2010 mit seiner orthopädischen Privatpraxis mitten auf dem platten schleswig-holsteinischen Land niedergelassen – und diese Entscheidung niemals bereut. Er hatte dabei die Vorteile eines guten Netzwerks aus deutschlandweit zuweisenden Kollegen und den Ruf, eine Koryphäe im Bereich der Manualmedizin zu sein.

Bedenken Sie, dass Sie wahrscheinlich nicht der einzige Privatarzt sind, der sich augenblicklich in Ihrer Region niederlassen möchte. Es bedarf also einer Konkurrenz- und Marktanalyse, um festzustellen, wie viele potenzielle Patienten auf welche Menge an Arztpraxen kommen. Eine kompetente Praxisberatung übernimmt diesen Vorgang für Sie.

7. Privatpraxis bei der Ärztekammer anmelden

Obwohl Sie mit einer Privatpraxis kaum Vorgaben unterliegen, ist ein definierter Praxissitz auch für Ihre ärztliche Privatpraxis eine der Voraussetzungen. “Dieser sowie der Zeitpunkt der Niederlassung müssen rechtzeitig der Ärztekammer mitgeteilt werden”, merkt Frau Fleißner-Mielke an. Sie dürfen jedoch auch Zweigpraxen betreiben, falls Sie dies wünschen. Ein Praxisschild mit Ihrem Namen, den Sprechzeiten und gegebenenfalls Ihrer Facharztbezeichnung sind jeweils am Eingang anzubringen.

Darüber hinaus sollten Ihre Räumlichkeiten für eine medizinische Behandlung geeignet sein. Darauf weist Praxisberaterin Fleißner-Mielke hin: “Ärztinnen und Ärzte mit Privatpraxis sind natürlich auch verpflichtet, gesetzliche Vorgaben, die Praxis betreffend, einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Hygienevorgaben und weitere.” Diese Punkte entfallen, falls Sie als Privatarzt ohne Niederlassung praktizieren möchten.

8. Mitarbeitergewinnung

Kennen Sie ihn auch – den “Drachen” vom Tresen, welcher sich in manch einer Kassenpraxis gerne als Ehepartner des Inhabers entpuppt? Das ist eine Unart, wie ich meine, und darf in Ihrer Privatpraxis keinesfalls passieren. Es zählt der Servicegedanke gegenüber dem Patienten. Ansonsten würde Ihre frisch gegründete Praxis leer bleiben.

Medizinische Fachangestellte (MFA) sind am Markt mindestens so rar wie Ärzte. Demgemäß sollten Sie sich frühzeitig um die Mitarbeitergewinnung kümmern. Ansonsten wären Sie gezwungen, alle Bürotätigkeiten selbst zu erledigen. Was anfangs noch eine Zeit lang gut gehen könnte, würde sich später als schwerer Hemmschuh für Ihren Erfolg erweisen.

9. Patientengewinnung

Sie haben eine sympathische und kompetente Sprechstundenhilfe gefunden? Wunderbar, dann können Ihre Patienten ja kommen. An diesem Punkt wartet der vielleicht stärkste Unterschied zwischen privaten und kassenärztlichen Praxen sowie die größte Hürde: Patienten kommen nicht von selbst, sondern werden wie Kunden in der freien Wirtschaft gewonnen. Schließlich existieren weitaus weniger Privatpatienten; und Selbstzahler geben jeden Euro aus der eigenen Tasche für Ihre ärztlichen Leistungen aus.

Bei der Patientengewinnung spielen heutzutage “persönliche Weiterempfehlungen, gute Auffindbarkeit im Internet und auch positive Bewertungen in den Internetportalen” eine gewichtige Rolle, wie Führungskräfte-Coach Fleißner-Mielke feststellt. Doch Sie brauchen sich um Ihren Außenauftritt und die Bekanntheit Ihrer Privatpraxis nicht selbst zu kümmern. Infolge der generellen Niederlassungsfreiheit stehen Zahnärzte schon seit vielen Jahren vor diesen Herausforderungen. Sie geben die Aufgabe der Patientengewinnung an spezialisierte Marketing-Agenturen ab. Coaches dagegen schulen Sie und Ihr Personal, damit sich Patienten bei Ihnen wohlfühlen.

10. Service und Dienstleistungsorientierung

Der Kunde ist König”, heißt es so schön in einem (etwas veralteten) Grundsatz unternehmerischen Handelns. Sie müssen aber nicht gleich den roten Teppich ausrollen. Vielmehr “braucht es die entsprechende innere Haltung und die Bereitschaft, sich an den Patientenwünschen zu orientieren”, klärt Frau Fleißner-Mielke auf. “Privatärztinnen und -ärzte sollten ein gutes Dienstleistungsverständnis entwickeln. Im besten Fall werden in der Privatpraxis Patientenerwartungen übertroffen.

Den Schlüssel zu diesem Dienstleistungsverständnis macht Führungskräfte-Coach Fleißner-Mielke in der Persönlichkeit des Praxisgründers aus. Sie sollten “gut Beziehungen aufbauen können.” Dies sei eine weitere wichtige Voraussetzung, um eine erfolgreiche Privatpraxis zu eröffnen.

11. Eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung

Fehler sind menschlich und passieren. Leider können deren Folgen in der Medizin bis hin zum Tode führen. Die entsprechende Haftung kann für Ärzte den wirtschaftlichen Ruin bedeuten.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für jeden behandelnden Arzt – angestellt wie selbstständig – vorgeschrieben. Ohne sie kann Medizinern die Approbation entzogen werden. Sie stellt dementsprechend auch für Privatärzte eine zwingende Voraussetzung dar. Wenn Sie eine ärztliche Privatpraxis eröffnen wollen, sollten Sie darüber hinaus unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Diese sichert Ihr Unternehmen gegen Schadensersatzansprüche ab, umfasst also etwa auch die Tätigkeit Ihrer MFAs

Die große Freiheit der Privatärzte

Obgleich Sie verglichen mit Kassenpraxen kaum Vorgaben haben, sollten Sie die genannten Voraussetzungen unbedingt erfüllen, wenn Sie Ihre Privatpraxis eröffnen. Sie werden schließlich – anders als Ihre vertragsärztlichen Kollegen – ein klassischer Unternehmer. Dafür winken Ihnen jedoch viele Freiheiten. “Es ist ja so, dass Privatärzte durch den geringeren Verwaltungsaufwand in der Regel mehr Zeit für Diagnostik und längere Patientengespräche haben”, hebt Praxisberaterin Fleißner-Mielke hervor. Privatärzte seien “völlig frei in ihren Gestaltungsmöglichkeiten. Ich erlebe das außerdem so, dass sie in einem ruhigeren und entspannteren Umfeld arbeiten, mehr Freiraum haben, was die Umsetzung von Ideen anbelangt, und letztlich ihre Visionen leichter umsetzen können.

Ihre Freiheit wird (positive) Folgen haben. “Die Tätigkeit des Mediziners mit Privatpraxis nehme ich überwiegend als sehr erfüllend wahr”, beschreibt Führungskräfte-Coach Fleißner-Mielke. “Das alles macht viele Ärzte zufriedener und glücklicher und bringt am Ende mehr Lebensqualität.

Unterstützung bei der Gründung einer Privatpraxis

Ich gebe zu: Die erwähnten Voraussetzungen zum Gründen einer Privatpraxis sind umfangreich und erfordern von Privatärzten vielfältige Kompetenzen. Doch Sie müssen nicht davor erstarren. Sie können und brauchen nicht in allen Bereichen Experte zu werden. “Es gibt Existenzgründerseminare und auch persönliche Beratungsangebote, z.B. bei Finanz- und Wirtschaftsberatungen. Und es gibt 1:1-Coachings oder persönliche Begleitung auf Zeit, wie ich sie anbiete”, beruhigt Frau Fleißner-Mielke. Zudem existieren spezielle Unternehmensberatungen, welche Ihnen viele der täglichen Aufgaben abnehmen.

Sie sind noch unsicher, ob der Gang in die ärztliche Privatpraxis der richtige Schritt für Sie ist? Dann nehmen Sie Kontakt mit Ärzteglück auf. Zusammen finden wir heraus, ob Sie eher ein Stellenwechsel, die Selbstständigkeit mit der Privatpraxis oder ein alternatives Feld glücklich machen. In jedem Fall wollen wir, dass Sie Ihren Arztberuf lieben.

Porträtfoto von Christiane Fleißner-Mielke
Christiane Fleißner-Mielke ist Führungskräfte-Coach und Praxisberaterin. Sie begleitet Ärzte auf dem Weg zur Gründung ihrer Privatpraxis und darüber hinaus. Weiteres erfahren Sie auf ihrer Website.

Zusammenfassung: 11 Voraussetzungen, um Ihre ärztliche Privatpraxis zu eröffnen

  1. Begeisterung für die Selbstständigkeit
  2. Anmeldung als Freiberufler
  3. Approbation notwendig – aber kein Facharzt
  4. Erlaubnis zur Nebentätigkeit
  5. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  6. Ein guter Praxisstandort
  7. Privatpraxis bei der Ärztekammer anmelden
  8. Mitarbeitergewinnung
  9. Patientengewinnung
  10. Service und Dienstleistungsorientierung
  11. Eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung

Über den Autor

Niels C. Fleischhauer

Niels C. Fleischhauer

Inhaber von Ärzteglück

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