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Niels C. Fleischhauer

Approbation ohne Kenntnisprüfung: Abwarten kann sich auszahlen

Ärzte aus Syrien, Russland oder Ägypten fürchten sie: die Kenntnisprüfung. Sie ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Sie als ausländischer Arzt aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) Ihre deutsche Approbation erhalten können. Strenge Behörden sorgen mit hohen Durchfallquoten dafür, dass viele Mediziner genau an dieser Hürde scheitern. Ihnen soll das nicht passieren. Dafür wollen wir sorgen.

In diesem hilfreichen Beitrag zeigt Ihnen Stephanie Kollwitz, Fachanwältin für Medizinrecht, wie ausländische Ärzte ihre Approbation ohne Kenntnisprüfung erhalten. Sie werden feststellen, dass es sich für Sie lohnen kann, einfach nur abzuwarten. Außerdem erfahren Sie, inwiefern bereits die Berufserlaubnis für ausländische Ärzte zu einer guten Arztstelle in Deutschland führen kann.

Hintergrund der ärztlichen Kenntnisprüfung

Sie kommen nach Deutschland, um hier bei uns als Arzt zu arbeiten. An dieser Stelle bedanke ich mich herzlich dafür und heiße Sie willkommen. Wir können Sie und andere Ärzte aus dem Ausland wirklich gut gebrauchen. Vor diesem Hintergrund ist es für einige ausländische Ärzte womöglich unverständlich, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung oder sogar Kenntnisprüfung abgelegt werden soll. Ich verstehe diesen Standpunkt, weshalb wir hier in aller Kürze auf den Ursprung der ärztlichen Kenntnisprüfung eingehen wollen.

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Die Anerkennung eines ausländischen Medizinstudiums und des dazugehörigen ärztlichen Diploms wird in Deutschland durch Gesetze geregelt. Diese sehen vor, “dass die Approbation an ausländische Ärzte bzw. Zahnärzte aus sog. Drittstaaten zu erteilen ist, wenn die jeweilige medizinische bzw. zahnmedizinische Ausbildung gleichwertig mit einer medizinischen bzw. zahnmedizinischen Ausbildung in Deutschland ist”, erklärt Frau Kollwitz. Ob Ihre Ausbildung gleichwertig ist, wird im Zuge der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt. Mit diesem Vorgehen soll die hohe medizinische Qualität in Deutschland gewahrt werden.

Der Nachweis der Gleichwertigkeit der Ausbildung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes primär anhand der Ausbildungsunterlagen zu führen”, weiß Rechtsanwältin Kollwitz. Sollte aus diesen Dokumenten hervorgehen, dass Ihre medizinische Ausbildung als gleichwertig einzustufen ist, steht Ihrer Approbation nichts mehr im Wege. Im anderen Fall gibt Ihnen das Gesetz die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mithilfe der Kenntnisprüfung nachzuweisen.

Berühmt und berüchtigt

Doch die Kenntnisprüfung ist in Deutschland beileibe kein Selbstläufer und unter ausländischen Ärzten berühmt-berüchtigt. Die Anforderungen seien “nicht gerade einfach”, wie Frau Kollwitz immer wieder von ihren Mandanten erfährt. “Die Durchfallquote bei diesen Prüfungen ist unglaublich hoch. Hinzu kommt, dass sich Prüfungsergebnisse nur sehr schwer gerichtlich überprüfen lassen, da die Kenntnisprüfungen nicht öffentlich sind.

In der Folge bereitet die Kenntnisprüfung einigen ausländischen Ärzten arge Probleme. Bei manch einem entwickelt sich sogar eine Prüfungsangst. Diese wird durch eine weitere Hürde noch verstärkt, weiß die Fachanwältin für Medizinrecht: “Das Gesetz sieht dabei vor, dass jeder Antragsteller nur drei Versuche hat, die Kenntnisprüfung erfolgreich abzulegen.” Zum Glück existiert aber ein Weg, wie Sie als ausländischer Arzt auch ohne Kenntnisprüfung Ihre Approbation bekommen können.

Approbation ohne Kenntnisprüfung erhalten

Im Anschluss an die Gleichwertigkeitsprüfung erlässt die Approbationsbehörde einen sogenannten “Feststellungsbescheid”. Dieser beinhaltet die Beurteilung, inwieweit Ihre medizinische Ausbildung mit der deutschen vergleichbar ist. Dass es zu diesem Feststellungsbescheid zumeist nicht kommt, erklärt Frau Kollwitz so: “Nach meiner Erfahrung versuchen die Approbationsbehörden in der Praxis, den Antragstellern leider oftmals nahezulegen, auf den Erlass eines solchen Feststellungsbescheides zu verzichten und freiwillig die Kenntnisprüfung zu absolvieren. Dieses Vorgehen steht meines Erachtens mit dem Gesetz nicht in Einklang.

Anstatt den Feststellungsbescheid abzuwarten, wählen die meisten ausländischen Ärzte lieber freiwillig den direkten Weg in die Kenntnisprüfung. Rechtsanwältin Kollwitz betont in diesem Zusammenhang aber, dass die Ablegung einer Kenntnisprüfung für Sie keine Pflicht darstelle. Vielmehr besteht durchaus eine realistische Chance, dass der Feststellungsbescheid die Gleichwertigkeit Ihrer medizinischen Ausbildung feststellt – und Sie Ihre Approbation ohne die leidige Kenntnisprüfung erhalten.

Die Qualität und der Umfang der von Ihnen eingereichten Unterlagen sind für den Feststellungsbescheid erfolgskritisch. Für ausländische Ärzte ist in dieser Phase die Unterstützung durch eine auf Approbationsverfahren spezialisierte Rechtsanwältin wie Frau Kollwitz ratsam. Sind Ihre Dokumente gut vorbereitet, so “würde ich den Weg über den Vergleich der Ausbildungsunterlagen immer bevorzugen – gerade wenn man kein ‘Prüfungsmensch’ ist”, stellt die Fachanwältin für Medizinrecht fest. Sie empfiehlt daher, beim Antrag auf Approbation folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ein ausführliches Curriculum Ihres Medizinstudiums
  • Urkunden zu einer bestandenen Facharztprüfung
  • Urkunden über alle erlangten Zusatzbezeichnungen
  • Bisherige Arbeitszeugnisse inklusive Angaben zu konkreten Tätigkeiten und einer Leistungsbeurteilung
  • Nachweise zu allen besuchten Fortbildungen

Wie ausländische Ärzte ohne Approbation in Deutschland arbeiten

Es ist möglich, die deutsche Approbation für ausländische Ärzte ohne Kenntnisprüfung zu erlangen. Doch Ihr Erfolg hängt von Ihren Ausbildungsunterlagen ab – und von Ihrer Geduld; denn im Vergleich zum eher langwierigen Feststellungsbescheid stellt die Kenntnisprüfung für ausländische Ärzte “oft  den  schnelleren  Weg  zur Approbationserteilung dar”, betont Frau Kollwitz.

Allerdings können Sie die Zeit bis zum Erhalt Ihrer Approbation sinnvoll nutzen und sogar Geld verdienen. Schließlich dürfen Sie ja bereits mit einer einfachen Berufserlaubnis und ohne Approbation als ausländischer Assistenzarzt in Deutschland arbeiten. Ärzteglück steht Ihnen zur Seite. Ein ärztlicher Kollege und deutscher Muttersprachler unterstützt Sie dabei. Er optimiert Ihre Bewerbungsunterlagen und schreibt Ihre Bewerbungen für Sie – damit Sie endlich eine Arztstelle in Deutschland bekommen. Melden Sie sich also noch heute für unseren Bewerbungsservice an.

Porträtfoto von Stephanie Kollwitz
Stephanie Kollwitz ist Fachanwältin für Medizinrecht. Sie ist spezialisiert auf Approbationsverfahren und unterstützt ausländische Ärzte auf dem Weg zu ihrer Approbation. Die Kanzlei von Frau Kollwitz erreichen Sie über ihre Website.

Über den Autor

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Inhaber von Ärzteglück

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