Ausgedruckte Berufsausübungsbewilligung
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Niels C. Fleischhauer

Die Berufsausübungsbewilligung für Ärzte in der Schweiz: So bekommt man sie

Manche Dinge sind gewiss. Etwa, dass es jede Menge attraktive Arztstellen in der Schweiz gibt. Deutlich unsicherer ist es dagegen, wenn man als Mediziner nicht nur irgendeine Beschäftigung, sondern eine besondere sucht. Der Bedarf an Ärzten fällt in den meisten Fachbereichen überraschenderweise kleiner als hierzulande aus. Wer allerdings in einer Praxis oder einem MVZ einsteigen will, der hat häufig einen langen Weg vor sich. Denn dazu benötigt man eine kantonale Bewilligung. Und die ist leider gar nicht so leicht zu bekommen.

Wie es Ärzten gelingt, eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) in der Schweiz zu erhalten, erfahren Sie Schritt für Schritt in diesem Beitrag. Wir erläutern auch, warum dabei das Fachgebiet ausschlaggebend ist. Darüber hinaus stelle ich Ihnen jemanden vor, der Sie erfolgreich dabei unterstützt, die ersehnte Schweizer Berufsausübungsbewilligung zu bekommen.

Was ist die Berufsausübungsbewilligung?

Im Jahre 2006 wurde das Medizinalberufegesetz verabschiedet. Dieses besagt, dass Ärzte und andere Gesundheitsberufe eine BAB desjenigen Schweizer Kantons benötigen, in welchem sie fachlich eigenverantwortlich – und nicht unter Aufsicht – arbeiten möchten. Das gilt sowohl für eine selbstständige, als auch eine angestellte Tätigkeit.

Die besagte Berufsausübungsbewilligung für Ärzte in der Schweiz ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten “90-Tage-Bewilligung”. Für kurze Zeiträume – bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr – gilt, dass Mediziner aus EU- und EFTA-Staaten keine Berufsausübungsbewilligung benötigen, um fachlich eigenverantwortlich arbeiten zu dürfen. Es genügt lediglich die Anmeldung beim Gesundheitsamt des Kantons. Diese Regelung entstand aus einem Freizügigkeitsabkommen. Um diese soll es in diesem Artikel jedoch nicht gehen.

Voraussetzungen für die Schweizer Berufsausübungsbewilligung

Bevor Sie sich an den Antrag für die Berufsausübungsbewilligung machen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie dafür infrage kommen. Als Erstes benötigen Sie die Anerkennung durch die eidgenössische Medizinalberufekommission (MEBEKO). Wie das Verfahren der MEBEKO-Anerkennung funktioniert, erklären wir in einem gesonderten Beitrag. Jedenfalls ist der Vorgang für Mediziner aus EU- und EFTA-Staaten eher eine Formsache.

Sie verfügen bereits über die MEBEKO-Anerkennung? Wunderbar, dann ist es Zeit, sich die Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung anzuschauen. Gemäß Medizinalberufegesetz wird sie ausgestellt, wenn der antragstellende Arzt

  • ein entsprechendes eidgenössisches Diplom besitzt;
  • vertrauenswürdig ist sowie physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bietet;
  • eine Berufshaftpflichtversicherung nach Massgabe der Art und des Umfangs der Risiken abgeschlossen hat.

Möchte man mit der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen, dann sind zusätzlich drei Jahre Tätigkeit an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte notwendig. Je nach Kanton sind die Voraussetzungen zudem anders formuliert. So schreibt beispielsweise Zürich eine abgeschlossene Facharztweiterbildung und notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache auf B2-Niveau zur Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung vor.

Sie finden die föderal geregelten Anforderungen etwas verwirrend? Absolut verständlich. Am besten melden Sie sich bei uns, damit wir Ihnen helfen können. Meist findet sich ein Weg.

Aufs Fachgebiet kommt es an

Die Helvetia stellt traditionell das mit Abstand beliebteste Zielland für deutsche Ärzte dar. Insbesondere der ambulante Sektor hat es den Einwanderern aus dem Norden angetan. Doch irgendwann entstand ein Ungleichgewicht: Während MVZ und Praxen mehr als genügend Mediziner zur Verfügung standen, klagten Spitäler über akuten Personalmangel. Die Kantone reagierten auf diese ungünstige Entwicklung mit der Einführung von “Höchstzahlen im ambulanten Bereich”. Zugleich wurde 2022 die besagte verpflichtende dreijährige Tätigkeit an einer anerkannten Weiterbildungsstätte eingeführt. Nur, um diese Regelung bereits ein Jahr später wieder zu entschärfen, um einer drohenden ambulanten Unterversorgung zu begegnen. Seither können folgende Kollegen endlich wieder direkt in OKP-Niederlassungen anfangen:

  • Fachärzte für Allgemeine Innere Medizin
  • Praktische Ärzte
  • Kinder- und Jugendmediziner
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Für die Mehrzahl der medizinischen Fachrichtungen gelten leider noch die Höchstzahlen. Dies kann den Weg in die Niederlassung mitunter um Jahre verzögern. Betroffen sind etwa Orthopäden, Gynäkologe oder Dermatologen. Doch zum Glück kennen wir ambulante Arbeitgeber, welche das Kriterium der anerkannten Weiterbildungsstätte erfüllen. Gerne erzählen wir Ihnen mehr. Aber kehren wir nun zurück zur Berufsausübungsbewilligung. Wie beginnt das Verfahren?

1. Unterlagen sammeln

Mit dem MEBEKO-Antrag vergleichbar, bedarf auch das Gesuch auf Erteilung einer Schweizer Berufsausübungsbewilligung für Ärzte einiger Dokumente. Der Kanton Zürich zum Beispiel verlangt diese Beilagen:

DokumentBemerkung
AusweisKopie
ApprobationsurkundeKopie
HandlungsfähigkeitszeugnisKopie; nicht älter als drei Monate
Privatauszug aus dem schweizerischen StrafregisterKopie; nicht älter als drei Monate
Strafregisterauszüge früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten der letzten fünf JahreKopie; nicht älter als drei Monate
Erweitertes Führungszeugnis oder Äquivalent der früheren Wohnsitz-und Aufenthaltsstaaten der letzten fünf JahreNur bei Medizinern in der Pädiatrie
SonderprivatauszugKopie; nur, wenn Sie bereits mehr als fünf Jahre in der Schweiz wohnhaft sind und noch nicht über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen
Anstellungsbestätigung bei andauernder AnstellungKopie
Arbeitszeugnisse der letzten fünf JahreKopie
Weiterbildungszeugnisse der Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH) der letzten fünf JahreKopie; nur, wenn Sie Ihre Weiterbildung in der Schweiz absolvieren
Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of Good Standing)Kopie; nicht älter als drei Monate; nur für Mediziner aus einem EU- oder EFTA-Staat
Bestätigung über die unselbständige Tätigkeit als Arbeitnehmer mit Berufsausübungsbewilligung

Liegt bereits eine Berufsausübungsbewilligung eines anderen Schweizer Kantons vor, so wird die Erteilung im neuen Kanton wesentlich erleichtert. Sie benötigen dann lediglich

  • die Berufsausübungsbewilligung des bisherigen Kantons,
  • einen Ausweis und
  • den Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, sofern im Herkunftskanton Deutsch keine Amtssprache ist.

2. Antrag einreichen

Den Antrag auf Erhalt einer Berufsausübungsbewilligung in der Schweiz stellen Ärzte beim Gesundheitsamt des jeweiligen Kantons. Für Zürich etwa ist dies die Gesundheitsdirektion. Beabsichtigen Sie, mit der OKP abzurechnen, so stellen Sie zusätzlich ein Gesuch um Zulassung als Leistungserbringer zur Abrechnung zulasten der OKP.

Wie vieles andere in der Alpenrepublik ist auch die Einreichung Ihres Antrags föderal höchst unterschiedlich geregelt. Der kleine Kanton Glarus beispielsweise nimmt Gesuche nur noch online entgegen; in Appenzell Innerrhoden als dem bevölkerungsärmsten Kanton können Sie Ihr Antragsformular nur klassisch per Post zusenden; und im mondänen Zürich wiederum sind beide Wege zugelassen.

3. Gebühr bezahlen

Die Kosten für die Bearbeitung des Gesuchs auf Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung fallen (wenig überraschend) je nach Kanton unterschiedlich aus. Sie gehen sogar stark auseinander. Während Sie im Kanton Zug mit 300 Franken äußerst günstig wegkommen, verlangt Thurgau für die Berufsausübungsbewilligung ganze 2.400 Franken. Noch ein bisschen teurer wird es, wenn Sie auch Leistungen zulasten der OKP erbringen wollen. In der Tendenz jedenfalls nehmen die Kosten Richtung deutscher Grenze zu. Vermutlich als Reaktion auf die vielen Grenzgänger.

Auch die Art der Bewilligung macht einen Unterschied. So beträgt die Gebühr für die erstmalige Erteilung der Schweizer Berufsausübungsbewilligung für Ärzte im Kanton Zürich genau 1.000 Franken. Für die Erneuerung sind dann nur noch 250 Franken fällig. Der Wechsel zwischen den Kantonen indessen ist schweizweit kostenfrei.

4. Erhalt der Berufsausübungsbewilligung

Die Bearbeitungszeit fällt im Vergleich zur MEBEKO-Anerkennung bei der Berufsausübungsbewilligung wesentlich kürzer aus. Sobald der Antrag und die Unterlagen vollständig sind, dauert es in der Regel sechs Wochen bis zu einer Antwort. Sie haben einen positiven Bescheid erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Dann dürfen Sie fortan ambulant im jeweiligen Kanton arbeiten. Zudem erhalten Sie einen Eintrag ins Medizinalberuferegister.

Ärzten wird die Berufsausübungsbewilligung in der Schweiz für zehn Jahre erteilt. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann sie relativ unbürokratisch verlängert werden. Mit Vollendung des 70. Lebensjahres erlischt sie automatisch. Von da an erhält man die Berufsausübungsbewilligung für höchstens drei Jahre. Unabhängig von Ihrem Alter sind Sie aber verpflichtet, sich laufend fortzubilden und auf Verlangen des Gesundheitsamtes entsprechende Nachweise vorzulegen.

Die Gelegenheit ist günstig

Obgleich es für viele Fachbereiche größere Hürden gibt – es bestehen jetzt und vor allem in Zukunft gute Aussichten auf hervorragende berufliche Perspektiven in der Alpenrepublik. Stationär wie ambulant. Die erteilten Berufsausübungsbewilligungen nehmen in der Schweiz seit 2014 zu. Zugleich hat sich die Zahl der jährlich neu erteilten Schweizer BAB in den letzten zehn Jahren fast verdreifacht. Wurden 2020 noch 2.920 Ärzte zugelassen, betrug dieser Wert drei Jahre später stolze 5.027.

Der demografische Wandel ist auf Ihrer Seite. Das Durchschnittsalter von Medizinern ist bei unserem südlichen Nachbarn mit 54 Jahren vergleichbar hoch. Es ist also zu erwarten, dass sehr bald weitere Facharztrichtungen von den kantonalen Höchstgrenzen ausgenommen werden. Zudem empfehle ich Ihnen, sich ernsthaft mit einer möglichen Praxisübernahme zu beschäftigen. Sie brauchen dazu keine endgültige Entscheidung zu treffen. Es genügt, wenn Sie in Verhandlungen mit dem Praxisinhaber Ihre diesbezügliche Offenheit betonen. Auf diese Weise können Ärzte in der Schweiz ein deutlich besseres Gehalt erzielen.

Manch einer verschiebt die Auswanderung in die Schweiz aus Sorge, zu wenig Berufserfahrung zu besitzen. Dies ist jedoch im Regelfall ein Trugschluss. Die Zahlen belegen – und das ist auch meine Beobachtung –, dass das Durchschnittsalter unter Ärzten mit erstmalig erhaltener Berufsausübungsbewilligung langsam, aber kontinuierlich sinkt. Ein kontraintuitiver Trend zum steigenden Durchschnittsalter.

Ich möchte also nochmals hervorheben: Die Gelegenheit ist günstig. Der Bedarf ist gerade in ländlichen Regionen groß. Mediziner aus der Pädiatrie, hausärztlichen Versorgung sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie können wir praktisch sofort ambulant einsetzen. Und ich bin mir sicher: Weitere privilegierte Fachgebiete werden schon bald folgen.

Wertvolle Unterstützung

Überlegen Sie auch, als Arzt in die Schweiz zu gehen und in einer Praxis oder einem MVZ zu arbeiten? Haben Sie die Sorge, unnötige bürokratische Fehler zu begehen? Zweifeln Sie daran, eine Berufsausübungsbewilligung zu erhalten? Zum Glück brauchen Sie den Weg nicht alleine zu gehen.

Wir wollen, dass Sie Ihren Arztberuf lieben. Gemeinsam mit unseren Spezialisten unterstützen wir Ärzte tatkräftig dabei, ihre Berufsausübungsbewilligung in der Schweiz zu bekommen. Damit Sie schnellstmöglich ambulant arbeiten und gut in der Helvetia ankommen können. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.

Zusammenfassung: die 4 Schritte zur Berufsausübungsbewilligung für Ärzte in der Schweiz

  1. Unterlagen sammeln
  2. Antrag einreichen
  3. Gebühr bezahlen
  4. Erhalt der Berufsausübungsbewilligung

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Niels C. Fleischhauer

Inhaber von Ärzteglück

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