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Niels C. Fleischhauer (M.A.)

Kündigungsfrist von Ärzten: wie Sie schnellstmöglich den Tarifvertrag kündigen (TV-Ärzte/VKA/TVöD/Asklepios/Helios/Rhön/Sana)

Endlich kommt der Tag, an dem Sie zum Chefarzt gehen und ihm Ihre Kündigung ins Gesicht sagen: “Ich werde kündigen!” Wie fühlt sich das für Sie an? Damit das Gefühl der Erleichterung bleibt und Sie schnell Ihren Arbeitgeber verlassen können, sollten Sie jedoch Ihre ärztliche Kündigungsfrist beachten.

Rechtsanwalt Martin Leufgen verrät uns nachfolgend, wie Sie als Arzt Ihren Arbeitsvertrag schnellstmöglich kündigen können. Er kennt ein Mittel, mit welchem Sie erfolgreich die (langen) Kündigungsfristen nach TV-Ärzte, TV-Ärzte/VKA und TVöD vermeiden können. Außerdem zeigen wir Ihnen, wo Sie eine neue, wesentlich bessere Arztstelle finden.

Coaching für Ärzte

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Die einseitige Kündigung

Gute Gründe für eine Kündigung der Arbeitsstelle gibt es genügend. Für Ärzte sind meist die schlechten Arbeitsbedingungen ursächlich; und sie haben recht: Die Zufriedenheit von Ärzten unterscheidet sich zwischen Krankenhäusern, ja sogar einzelnen Abteilungen innerhalb des Hauses mitunter stark.

Doch bevor Mediziner ihre neue Stelle antreten, bedarf es zunächst ihrer einseitigen Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht notwendig. “Hier stellt sich unmittelbar die Frage nach der Länge der Kündigungsfrist”, merkt Herr Leufgen an.  

Kündigungsfristen für Ärzte nach TV-Ärzte, TV-Ärzte/VKA und TVöD

In den meisten Fällen enthalten die Arbeitsverträge einen Verweis auf die gesetzlichen Regelungen”, weiß Rechtsanwalt Leufgen. Demnach betrage die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer außerhalb der Probezeit “vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats”. Allerdings kann sich aus geltenden Tarifverträgen eine längere Kündigungsfrist ergeben. Dies trifft auf die meisten angestellten Ärzte zu:

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist (TV-Ärzte, TV-Ärzte/VKA und TVöD)
Probezeit2 Wochen zum Monatsende
Bis zu 6 Monaten1 Monat zum Monatsende
Mehr als ein Jahr6 Wochen zum Quartalsende
Mindestens 5 Jahre3 Monate zum Quartalsende
Mindestens 8 Jahre4 Monate zum Quartalsende
Mindestens 10 Jahre5 Monate zum Quartalsende
Mindestens 12 Jahre6 Monate zum Quartalsende
Übersicht zu den Kündigungsfristen für unbefristete Arbeitsverhältnisse nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte), dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Liegt ein befristeter Vertrag nach TV-Ärzte, TV-Ärzte/VKA oder TVöD vor, so besteht jeweils eine gesonderte Kündigungsfrist.

Möchten Sie ein Arbeitsverhältnis beenden, welches erst seit wenigen Jahren besteht, so dürfte die ärztliche Kündigungsfrist tragbar sein. Sie sind aber bereits eine längere Zeit in Ihrer Klinik beschäftigt? Dann sollten Sie Ihre Kündigung gut vorbereiten. Ansonsten droht Ihnen eine außerordentlich lange Kündigungsfrist. 

Falls Sie beispielsweise Ihren Arbeitsvertrag gemäß TV-Ärzte nach zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit Anfang April per Kündigungsschreiben beenden, hätte dies Folgen: Ihre Kündigung würde dann erst zum 31. Dezember wirksam werden. Eine unangenehm lange Periode würde vor Ihnen liegen, in welcher Sie Ihren letzten Arbeitstag herbeisehnen. Schade wäre außerdem, dass Sie so manche attraktive Arztstelle noch nicht antreten dürften und demnach verpassen würden. Glücklicherweise gibt es jedoch einen Ausweg aus dieser Misere.

Kündigungsfristen für Ärzte bei Asklepios, Helios, Rhön und Sana

Auch in großen Krankenhaus-Konzernen unterliegen Ärzte im Regelfall einem Tarifvertrag. Die Kündigungsfristen bei Asklepios, Helios und Sana können Sie folgender Tabelle entnehmen:

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist1
Asklepios
Kündigungsfrist1
Helios
Kündigungsfrist1
Sana
Probezeit2 Wochen2 Wochen2 Wochen
< 1 Jahr1 Monat1 Monat1 Monat
> 1 Jahr6 Wochen6 Wochen6 Wochen
> 5 Jahre3 Monate3 Monate3 Monate
> 8 Jahre4 Monate4 Monate4 Monate
> 10 Jahre5 Monate5 Monate5 Monate
> 12 Jahre6 Monate6 Monate6 Monate
Übersicht zu den Kündigungsfristen für unbefristete Arbeitsverhältnisse nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Manteltarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in Einrichtungen der Asklepios Verwaltungsgesellschaft mbH (TV-Ärzte Asklepios), dem Manteltarifvertrag für Unternehmen des Helios Konzerns und dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in Einrichtungen der Sana Kliniken AG (TV-Ärzte Sana). 1 Jeweils zum Monatsende – ausgenommen innerhalb der Probezeit.

Die Kliniken des Rhön-Konzerns weisen etwas andere Kündigungsfristen auf:

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist Rhön
Probezeit2 Wochen
< 2 Jahre6 Wochen1
> 2 Jahre4 Monate1
> 5 Jahre5 Monate1
> 10 Jahre7 Monate1
Übersicht zu den Kündigungsfristen für unbefristete Arbeitsverhältnisse nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Tarifvertrag für Ärzte der RHÖN-KLINIKUM AG (TV-Ärzte RKA). 1 Zum Monatsende.

Der Aufhebungsvertrag

Sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer ist klar: Sobald eine Kündigung ausgesprochen wurde, ist das Arbeitsverhältnis belastet. Viele Mediziner werden nicht mehr ihre volle Leistungsbereitschaft zeigen (wollen); auf der anderen Seite drohen etwa Assistenzärzten im Zeitraum der Kündigungsfrist Nachteile bei der Qualität der Weiterbildung.

Befinden Sie sich als Angehöriger etwa der Tarifwerke TV-Ärzte oder VKA noch innerhalb Probezeit, so beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen. Eine Trennung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist dementsprechend schnell umsetzbar. Doch was ist, wenn Sie bereits mehrere Jahre in Ihrem Krankenhaus arbeiten? Dann kann es für beide Seiten sinnvoll sein, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Meist können Sie Ihre Arztstelle über diesen Weg wesentlich schneller kündigen. Herr Leufgen hat bereits unzählige Aufhebungsverträge gestaltet: “Ein Aufhebungsvertrag ist ein ‘normaler’ zweiseitiger Vertrag, der sozusagen das Gegenteil des Arbeitsvertrags darstellt. Die Parteien, also der Arzt und das Krankenhaus bzw. dessen Rechtsträger, schließen einen Vertrag, der alle Modalitäten der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses regelt. Regelungsbedürftig sind hier beispielsweise das Austrittsdatum und der Ausgleich etwaig bestehender Überstunden.

Doch was wäre, wenn Arzt und Arbeitgeber keine Einigung bezüglich des Aufhebungsvertrags erzielen? Rechtsanwalt Leufgen empfiehlt in jedem Fall die Zuhilfenahme eines Rechtsbeistands. Dieser übernimmt dann Korrespondenz und Verhandlungen mit der Klinik. “In diesem Zusammenhang kann der Rechtsanwalt auch den Entwurf eines entsprechenden Aufhebungsvertrags vorbereiten, sodass das Krankenhaus ohne eigenen Arbeitsaufwand der Aufhebung ‘schnell und einfach’ zustimmen kann. Dies erhöht in einer Vielzahl der Fälle die Verhandlungsbereitschaft aufseiten der Klinik. In vielen Fällen kann dann eine sofortige Beendigung oder eine Beendigung zum Monatsende erreicht werden.

Glücklich mit einer neuen Arztstelle

Die Kündigungsfrist eines Tarifvertrags ist für Ärzte ein äußerst wichtiger Zeitraum. Nicht nur, dass sie viele (zähe) Monate wehren kann – sie kann auch darüber bestimmen, welche Stelle Sie als Nächstes antreten können. Lassen Sie sich Ihre berufliche Zukunft nicht von Formalien Ihres alten Arbeitsvertrags verbauen. Wie Sie sehen, ist die Kündigungsfrist nicht in Stein gemeißelt.

Wie geht es anschließend bei Ihnen weiter? Sollte Ihre nächste Arztstelle nicht lieber eine sein, bei welcher Sie dauerhaft glücklich sind und gerne arbeiten möchten? Dann nehmen Sie Kontakt mit Ärzteglück auf. Wir wollen, dass Sie Ihren Arztberuf lieben und keine Kündigung mehr benötigen.

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Rechtsanwalt Martin Leufgen ist auf Kündigungsschutz- und Approbationsverfahren spezialisiert. Er unterstützt Human- und Zahnmediziner im Kündigungsverfahren. Mehr erfahren Sie auf der Website seiner Kanzlei.

FAQ – häufigste Fragen und Antworten

  1. Wie lange ist die Kündigungsfrist für Ärzte?

    Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag und dem geltenden Tarifvertrag. In vielen Fällen beträgt sie vier Wochen zum Monatsende. Bei Tarifverträgen wie TV-Ärzte, TVöD oder TV-Ärzte/VKA verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit deutlich und kann bis zu sechs Monate betragen.

  2. Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

    Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Diese kurze Frist ermöglicht einen schnellen Wechsel der Arbeitsstelle.

  3. Warum sind Kündigungsfristen für Ärzte oft so lang?

    Mit steigender Betriebszugehörigkeit verlängern Tarifverträge die Kündigungsfristen. Ziel ist es, Planungssicherheit für Krankenhäuser zu schaffen. Für Ärzte kann das jedoch den Wechsel erheblich verzögern.

  4. Kann ich meine Kündigungsfrist als Arzt verkürzen?

    Ja, das ist möglich. Der effektivste Weg ist ein Aufhebungsvertrag. Dabei einigen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber auf ein früheres Austrittsdatum.

  5. Was ist ein Aufhebungsvertrag?

    Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Darin werden alle Bedingungen der Beendigung geregelt – etwa Austrittsdatum oder Überstunden. Häufig lässt sich so eine deutlich schnellere Trennung erreichen.

  6. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt?

    Dann bleibt in der Regel nur die Einhaltung der regulären Kündigungsfrist. In solchen Fällen kann ein spezialisierter Rechtsanwalt helfen, die Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers zu erhöhen.

  7. Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Klinikträgern?

    Ja, die Kündigungsfristen unterscheiden sich leicht zwischen Tarifverträgen wie TV-Ärzte, Asklepios, Helios, Sana oder Rhön. Grundsätzlich folgen sie jedoch einem ähnlichen Muster: Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen.

  8. Kann ich während der Kündigungsfrist bereits eine neue Stelle suchen?

    Ja, das ist ausdrücklich sinnvoll. Die lange Kündigungsfrist sollten Sie aktiv nutzen, um eine passende Anschlussstelle zu finden und den Wechsel gut vorzubereiten.

  9. Welche Risiken bestehen bei einer vorschnellen Kündigung?

    Eine unüberlegte Kündigung kann dazu führen, dass Sie eine attraktive neue Stelle nicht rechtzeitig antreten können. Planen Sie daher Ihre Kündigung strategisch und berücksichtigen Sie Fristen sowie mögliche Alternativen.

  10. Wann lohnt sich rechtliche Unterstützung bei der Kündigung?

    Sobald Sie eine lange Kündigungsfrist haben oder einen Aufhebungsvertrag anstreben, kann rechtliche Unterstützung sinnvoll sein. Ein spezialisierter Anwalt kann Verhandlungen strukturieren und Ihre Chancen auf einen früheren Austritt erhöhen.

  11. Woher stammen die Informationen und Erfahrungswerte in diesem Beitrag?

    Neben den im Text genannten Quellen stammen die rechtlichen Einschätzungen in diesem Beitrag von Martin Leufgen – Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Kündigungsschutz- und Approbationsrecht für Ärzte. Die strategischen Einordnungen stammen von Niels C. Fleischhauer, dem Inhaber von Ärzteglück. Er hat als Coach mit seinem Team mehr als 1.000 Ärzte bei beruflichen Wechseln begleitet und zahlreiche vermittelt

Über den Autor

Autoren-Profilbild

Niels C. Fleischhauer (M.A.) hat Ärzteglück 2020 gegründet. Seine Expertise liegt auf den Gebieten Ärztevermittlung in die Schweiz, Coaching und Gründungs-, Praxis- sowie Unternehmensberatung für Ärzte. Er verfügt über den Abschluss Master of Arts im kommunikationswissenschaftlichen Bereich.

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