Porträtfoto von David Marhold, Fachanwalt für Medizinrecht
Niels C. Fleischhauer

Niels C. Fleischhauer

Privatliquidation von Chefärzten: warum sich das Liquidationsrecht auszahlt

Chefärzte sind Deutschlands Top-Verdiener. Einen gewichtigen Anteil am hohen Einkommen besitzt das sagenumwobene Liquidationsrecht von Chefärzten. Viele fragen sich also: Wie lukrativ ist die Privatliquidation im Krankenhaus; und sollte man sich gezielt eine entsprechende Chefarztstelle suchen? Die wertvollen Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie im folgenden Beitrag.

David Marhold, Fachanwalt für Medizinrecht, weiß, für welche Chefärzte sich die Privatliquidation am meisten lohnt. Lesen Sie hier, von welchen alternativen Beteiligungsmodellen leitende Mediziner profitieren können. Außerdem erfahren Sie, wo Sie eine besonders attraktive Chefarztstelle mit Liquidationsrecht finden können. 

Ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert

Die Ursprünge der Privatliquidation von Chefärzten entstammen einer Zeit, in welcher es noch keine Krankenkassen gab. “Das Liquidationsrecht ist eigentlich ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert. Mittellose Patienten waren kostenfrei zu behandeln, wohlhabende Patienten mussten entsprechend zahlen. Damals war es oftmals so, dass dies die einzige Einnahmequelle in Krankenanstalten war”, berichtet Herr Marhold. Die Erschaffung von und die Abrechnung mit Krankenkassen kam erst später hinzu.

Dabei ist der Begriff “Liquidationsrecht” durchaus irreführend. Schließlich gestattet das Krankenhaus dem Chefarzt freiwillig, Wahlleistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit den Patienten abzurechnen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Chefarzt, dem Krankenhaus für die Zurverfügungstellung der Infrastruktur ein Nutzungsentgelt zu zahlen. Indessen bestehe “kein einklagbarer Anspruch des Chefarztes gegen den Krankenhausträger auf Einräumung des Liquidationsrechts”, wie Medizinrechtler Marhold klarstellt. 

Vorteile der Privatliquidation für Chefärzte

Für Chefärzte zahlt sich das Liquidationsrecht gewaltig aus. Variable Anteile machen im Schnitt immerhin 51 Prozent des Gehalts eines Chefarztes aus. Rund 184.000 Euro verdient er durchschnittlich pro Jahr allein mit der Privatliquidation.

Gleichzeitig trage der Chefarzt “aber kein eigenes, wirklich nennenswertes unternehmerisches Risiko”, wie Rechtsanwalt Marhold betont. Schließlich braucht er keine Mitarbeiter anzustellen, Räumlichkeiten zu mieten/kaufen oder um Patienten zu werben. Die befinden sich im Regelfall ohnehin schon zur Behandlung in der Klinik. “Freilich ist es auch eine ideelle Anerkennung des jeweiligen Chefarztes”, erklärt Herr Marhold. “Oftmals kann gerade dieser letzte Aspekt denselben Stellenwert einnehmen wie eine monetäre Kompensation.

Nachteile einer Privatliquidation von Chefärzten

Der Chefarzt ist nicht der alleinige Profiteur vom Liquidationsrecht. Verschiedene andere Akteure des Gesundheitswesens erhalten ihren Anteil an seinem Umsatz, wie Medizinrechtler Marhold ausführt – allen voran das Krankenhaus. Der Chefarzt beteilige sich “prozentual z. B. an Personal, Räumlichkeiten, Material oder Geräten des Krankenhauses. Das ist auch gesetzlich in § 16 Satz 1 Nr. 3 Krankenhausgesetz geregelt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Erlöse zu einem prozentualen Anteil in einen ‘Mitarbeiterpool’ umgeleitet werden, um eben dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Chefarzt nun eben auch ‘nur’ Teil eines Teams ist.

Des Weiteren dürfen Chefärzte nicht außer Acht lassen, dass sie mit einer Privatliquidation in die Abrechnung mit Patienten involviert sind; und nicht jeder Patient ist in Wahrheit so solvent, wie es scheint. Dementsprechend sollten Chefärzte einen Steuerberater, eine Buchhaltung, ein Inkasso-Büro und weitere Dienstleister beauftragen. “Auch kann es Streitigkeiten mit dem Träger geben, wenn z. B. die mit dem Patienten abgeschlossenen Verträge, welche von dem Träger ausgereicht werden, aus mannigfaltigen Gründen nichtig sind”, gibt Rechtsanwalt Marhold zu bedenken.

Schon beim Verhandeln des Chefarztvertrages sollten Sie sicherstellen, dass Sie den Zusatzverdienst durch die Privatliquidation nicht an anderer Stelle wieder einbüßen. Darauf weist ebenfalls Herr Marhold hin. “Letztlich könnte auch der ein oder andere Träger mit der Gewährung des Liquidationsrechts ein geringeres Fixum zahlen wollen und so das wirtschaftliche Risiko auf den Chefarzt verlagern.” Sicherlich ist ein etwas niedrigeres Grundgehalt verkraftbar; doch sollte das Liquidationsrecht immer ein zusätzliches und nicht das hauptsächliche Geschäft eines Chefarztes ausmachen.

Alternative Beteiligungsmodelle

Neben dem Liquidationsrecht finden sich mit der Beteiligungsvergütung und der Bonusvereinbarung mittlerweile zwei weitere Beteiligungsformen in vielen Chefarztverträgen. Bei der Beteiligungsvergütung organisiert das Krankenhaus anstelle des Chefarztes die Privatliquidation. Letzterer trägt also deutlich weniger Verantwortung und Aufwand, wird im Gegenzug jedoch nur am daraus erwachsenden Umsatz beteiligt. So ist es kein Wunder, dass die Beteiligungsvergütung einen weitaus geringeren Anteil an den variablen Einnahmen eines Chefarztes besitzt. Diese Vergütungsform gehöre mittlerweile sogar zu den Musterverträgen von Chefärzten bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft, weiß Rechtsanwalt Marhold.

Vielen Chefärzten winken – vergleichbar mit der freien Wirtschaft – Bonusvereinbarungen, welche in der Regel an Zielvereinbarungen geknüpft sind. “Da ist man dann natürlich freier in der Gestaltung”, hebt Medizinrechtler Marhold hervor. “So kann z. B. auch der Aufbau eines bestimmten Stammes von Mitarbeitern oder eine Zertifizierung zur Steigerung der persönlichen Einnahmen führen. Auch ist man hier bei der Bemessung z. B. nicht an die Gebührenrahmen der GOÄ gebunden.

VergütungsformEinnahmen1Verbreitung2
Liquidationsrecht184.000 Euro58 Prozent
Beteiligungsvergütung99.000 Euro23 Prozent
Bonusvereinbarung77.000 Euro13 Prozent
1 Durchschnittliche jährliche Einnahmen eines Chefarztes mittels dieser Vergütungsform. Stand: 2010. 2 Verbreitung dieser Vergütungsform in Chefarztverträgen. 6 Prozent gelten als “Sonstige”. Stand: 2010.

Kliniken ermöglichen Chefärzten die Privatliquidation nicht aus reiner Nächstenliebe. Vielmehr sei es “insbesondere in Zeiten des Ärztemangels noch immer ‘Lockmittel’ der Träger für begehrte Mitarbeiter” wie Chefärzte, erklärt Rechtsanwalt Marhold. Schließlich wird das Liquidationsrecht zunehmend durch alternative Beteiligungsformen verdrängt; und es genießt in der Karriere von Medizinern eine herausragende Stellung.

Für welche Chefärzte lohnt sich das Liquidationsrecht am meisten?

Die Ausübung des Liquidationsrechts verlangt von Chefärzten eine gewisse unternehmerische Ader. Immerhin sind sie selbst für die Akquise, Behandlung und Abrechnung von Patienten verantwortlich. “Freilich lassen sich mit dem Liquidationsrecht ansehnliche zusätzliche Einnahmen realisieren. Dann müssen Patienten diese Leistungen aber auch abrufen”, gibt Herr Marhold zu bedenken. Das Liquidationsrecht bietet sich somit für jene Chefärzte an, die Gestaltungsfreiheit schätzen und ein besonders hohes Einkommen erzielen wollen.

Ich habe allerdings schon ein paar Chefärzte kennengelernt, die bewusst auf die Privatliquidation im Krankenhaus verzichtet haben. Medizinrechtler Marhold kann das nachvollziehen: “Für Freunde der Sicherheit ist ein Fixum mit ggf. Zielvereinbarung vielleicht der bessere Weg.” Der Zuverdienst hingegen würde deutlich niedriger ausfallen. Welches Modell sich am besten für Sie eignet, können nur Sie selbst beantworten.

Vorsicht bei Vertragsunterzeichnung

Die Entscheidung für einen Chefarztvertrag mit oder ohne Liquidationsrecht sollte gut überlegt sein. “Letztlich darf ich jedem Chefarzt empfehlen, seinen Vertrag durch je einen Steuerberater und Rechtsanwalt prüfen zu lassen”, rät Medizinrechtler Marhold. So können Sie rechtliche und steuerliche Fallstricke vermeiden; “denn ein solches Vertragsverhältnis ist nicht nur hinsichtlich des Liquidationsrechts, sondern auch bezüglich anderer Inhalte deutlich von dem ‘üblichen’ Prüfaufwand eines originären Arbeitsvertrages abweichend.

Sie wollen Chefarzt werden und haben Ihre erste Chefarztstelle noch vor sich? Dann kann zusätzlich ein vertrauensvolles Gespräch mit einem erfahrenen Kollegen hilfreich sein. Dieser hat bereits vor Ihrer derzeitigen Entscheidung gestanden und wird Erfahrungen seiner Chefarzt-Karriere gerne mit Ihnen teilen.

Eine lukrative Chefarztstelle mit Liquidationsrecht finden

Die Privatliquidation kann sich für Chefärzten auszahlen – sofern sie gerne unternehmerisch tätig sind. Doch auch in anderen Fällen bestehen für Chefärzte weitere Optionen für einen lukrativen Zuverdienst. Egal, für welches Modell Sie sich auch entscheiden – Sie sollten im Zuge der Vertragsgestaltung unbedingt einen Experten zu Rate ziehen.

Sie suchen eine Chefarztstelle mit attraktiven Vergütungsformen? Wir zeigen Ihnen, wo Sie diese Position finden. Nehmen Sie Kontakt zum Netzwerk von Ärzteglück auf. Wir wollen, dass Sie Ihren Arztberuf lieben.

Porträtfoto von David Marhold, Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt David Marhold ist Fachanwalt für Medizinrecht. Gemeinsam mit seiner Frau leitet er eine Kanzlei für Medizin-, Arbeits- und Strafrecht in Erfurt. Der Schwerpunkt der beiden liegt auf Leistungserbringern. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Kanzlei-Website.

Über den Autor

Niels C. Fleischhauer

Niels C. Fleischhauer

Inhaber von Ärzteglück

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